Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
HolzbhAusbV§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin wird staatlich anerkannt.