§ 2 HolzbhAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
Der Ausbildungsberuf Holzbildhauer/Holzbildhauerin wird staatlich anerkannt.