Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HochschulZV · GVBl.II/18, [Nr. 22]

Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen einer obersten Dienstbehörde sowie Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers und Ausbilders auf die Hochschulen (Hochschulpersonalzuständigkeitsverordnung - HochschulZV)

6 Normen · Ausgangsfassung vom 06.03.2018 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Befugnisübertragung
  3. § 3 Übertragung von Aufgaben auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
  4. § 4 Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden
  5. § 5 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
  6. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    22.06.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 19], S.8)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.