Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HochschulZV · GVBl.II/18, [Nr. 22]
Verordnung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen einer obersten Dienstbehörde sowie Rechten und Pflichten eines Arbeitgebers und Ausbilders auf die Hochschulen (Hochschulpersonalzuständigkeitsverordnung - HochschulZV)
6 Normen · Ausgangsfassung vom 06.03.2018 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Befugnisübertragung
- § 3 Übertragung von Aufgaben auf die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg
- § 4 Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden
- § 5 Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
22.06.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Juni 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 19], S.8)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.