Gesetze / Holzblasinstrumentenmachermeisterverordnung
HoblMstrV§ 8 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HoblMstrV/8#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HoblMstrV/8#abs-2 (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.