Gesetze / Herkunftsnachweisregistergesetz
HkNRG§ 6 Inbetriebnahme
Stand: 09.02.2024
Die zuständige Behörde gibt die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Gas und die Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte im Bundesanzeiger bekannt.