Gesetze / Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten HfreqBetrGen § 2 Stand: 10.06.2019 Bund Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.