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§ 2 HfreqBetrGen

Allgemeine Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für den Betrieb der in § 1 genannten Stromumformungsgeräte ist so lange keine einzelne Genehmigung nach dem Gesetz über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten erforderlich, wie die im folgenden § 3 genannten Auflagen eingehalten werden.