Gesetze / Landesrecht Sachsen / Heuersdorfgesetz

HeudG

§ 9 Erweiterung des Stadtrates in der Stadt Regis-Breitingen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeudG/9#abs-1 (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Heuersdorf wählt eine Person, die dem Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eingliederung bis zur nächsten regelmäßigen Wahl angehört. Die Zahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Regis-Breitingen erhöht sich entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeudG/9#abs-2 (2) Wählbar gemäß Absatz 1 Satz 1 sind die Mitglieder des Gemeinderates.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HeudG/9#abs-3 (3) Für den Gewählten sind mindestens zwei Ersatzpersonen zu wählen, deren Reihenfolge festzulegen ist.

§ 8 § 10