Gesetze / Landesrecht Sachsen / Heuersdorfgesetz
HeudG§ 9 Erweiterung des Stadtrates in der Stadt Regis-Breitingen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeudG/9#abs-1 (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Heuersdorf wählt eine Person, die dem Stadtrat der Stadt Regis-Breitingen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eingliederung bis zur nächsten regelmäßigen Wahl angehört. Die Zahl der Mitglieder des Stadtrates der Stadt Regis-Breitingen erhöht sich entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeudG/9#abs-2 (2) Wählbar gemäß Absatz 1 Satz 1 sind die Mitglieder des Gemeinderates.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HeudG/9#abs-3 (3) Für den Gewählten sind mindestens zwei Ersatzpersonen zu wählen, deren Reihenfolge festzulegen ist.