Gesetze / Landesrecht Sachsen / Heuersdorfgesetz
HeudG§ 5 Wohnsitz und Aufenthalt
Stand: 26.08.2026
Die Wohn- und Aufenthaltsdauer der Bürger und Einwohner in der Gemeinde Heuersdorf gilt als Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Regis-Breitingen.