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§ 5 HeudG (Sachsen) — Wohnsitz und Aufenthalt

Heuersdorfgesetz

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wohn- und Aufenthaltsdauer der Bürger und Einwohner in der Gemeinde Heuersdorf gilt als Wohn- und Aufenthaltsdauer in der Stadt Regis-Breitingen.