§ 6
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeilprG/6#abs-1 (1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeilprG/6#abs-2 (2) (gegenstandslos)
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 6 HeilprG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.