§ 6
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HeilprG/6#abs-1 (1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HeilprG/6#abs-2 (2) (gegenstandslos)