Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Heilberufsgesetz
HeilBerG§ 25a Ehrenamtlichkeit
Stand: 01.08.2026
Die Kammermitglieder üben ihre Tätigkeit in den Organen, Ausschüssen und sonstigen Gremien ehrenamtlich aus.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Heilberufsgesetz
HeilBerGStand: 01.08.2026
Die Kammermitglieder üben ihre Tätigkeit in den Organen, Ausschüssen und sonstigen Gremien ehrenamtlich aus.