Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 7 Elektronische Führung des Handelsregisters
Stand: 10.06.2019
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- LSG NRW, 08.02.2017 – L 8 R 162/15Arbeitsförderung - Statusfeststellung - Notärztin im Rettungsdienst - Notarztträgerverein - Tätigkeit auf Honorarbasis - Vergabe von Einzelaufträgen - Kriterien der Weisungsgebundenheit und Eingliederung - selbständige Tätigkeit - keine Versicherungspflicht KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- OLG Köln, 31.05.2016 – 15 U 197/15Zitiert von 5
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Die Register einschließlich der Registerordner werden elektronisch geführt. § 8a Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt.