Gesetze / Handelsregisterverordnung
HRV§ 16a Kennzeichnung bestimmter Eintragungen
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 2
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- KG, 19.10.2023 – 22 W 38/23Zitiert von 3
- OLG Schleswig, 17.04.2014 – 2 W 25/14Zitiert von 1
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