Gesetze / Anordnung über Halden und Restlöcher
HaldeRlAnOAnlage 4 zu § 14 Abs. 3 vorstehender Anordnung Verbotsschild des Betretens der Gefahrenbereiche an oder auf Halden sowie an oder in Restlöchern
Stand: 10.06.2019
(Fundstelle: GBl. DDR I 1982, 363)
| BETRETEN VERBOTEN! LEBENSGEFAHR ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT | ||
| Das Schild muß das Format A 2 haben. Die Grundfarbe des Schildes ist weiß. Die Worte 'BETRETEN VERBOTEN!' und 'ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT' sind in schwarzer, das Wort 'LEBENSGEFAHR' ist in roter Farbe zu gestalten.[12] | ||
| ______________ 12 Das Verbotsschild wird von DEWAG Signograph Leipzig gefertigt und ist in den DEWAG-Industrieläden erhältlich. |