nu:legal · recht.nulegal.eu

Anlage 4 HaldeRlAnO — zu § 14 Abs. 3 vorstehender Anordnung Verbotsschild des Betretens der Gefahrenbereiche an oder auf Halden sowie an oder in Restlöchern

Anordnung über Halden und Restlöcher

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: GBl. DDR I 1982, 363)



BETRETEN VERBOTEN!

LEBENSGEFAHR

ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT
Das Schild muß das Format A 2 haben. Die Grundfarbe des Schildes ist weiß. Die Worte 'BETRETEN VERBOTEN!' und 'ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN BESTRAFT' sind in schwarzer, das Wort 'LEBENSGEFAHR' ist in roter Farbe zu gestalten.[12]
______________

12 Das Verbotsschild wird von DEWAG Signograph Leipzig gefertigt und ist in den DEWAG-Industrieläden erhältlich.