Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz

HZvNG

Art 2 Anpassung der Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland zum 1. Juli 2002

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Zum 1. Juli 2002 werden die Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2002 verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt den Vomhundertsatz nach Satz 1 im Bundesanzeiger bekannt.

Art 1 Art 24