Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz
HZvNGArt 2 Anpassung der Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland zum 1. Juli 2002
Stand: 10.06.2019
Zum 1. Juli 2002 werden die Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2002 verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt den Vomhundertsatz nach Satz 1 im Bundesanzeiger bekannt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 2 HZvNG →
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- BSG, 11.03.2009 – B 12 R 6/07 RZitiert von 5
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