Gesetze / Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz
HZvNGArt 2 Anpassung der Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland zum 1. Juli 2002
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- BSG, 11.03.2009 – B 12 R 6/07 RZitiert von 5
1 Entscheidung zu Art 2 HZvNG →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Zum 1. Juli 2002 werden die Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2002 verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt den Vomhundertsatz nach Satz 1 im Bundesanzeiger bekannt.