# Art 2 HZvNG — Anpassung der Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland zum 1. Juli 2002

Hüttenknappschaftliches Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zum 1. Juli 2002 werden die Zusatzrenten der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung im Saarland um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2002 verändert. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung gibt den Vomhundertsatz nach Satz 1 im Bundesanzeiger bekannt.

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Zitiervorschlag: Art 2 HZvNG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/HZvNG/2
