Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

HZAZustV

§ 5 Hauptzollamt Bielefeld

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2023

Bund

Dem Hauptzollamt Bielefeld wird die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Vollstreckung des Hauptzollamts Münster, mit Ausnahme des Kreises Borken, übertragen.

←§ 4 →§ 6