Gesetze / Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung
HZAZustV§ 4 Hauptzollamt Berlin
Stand: 01.01.2026
Dem Hauptzollamt Berlin werden die Zuständigkeiten übertragen für
1.
2.
die Überwachung der Kontingente und Bezugsmengen von Diplomatengut sowie der Bezugsmengen von Konsulargut aller Hauptzollämter bundesweit,
3.
die Erteilung von Grenzempfehlungen aller Hauptzollämter bundesweit,
4.
die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen, die Außenwirtschaftsprüfungen und die Sonderprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam,
5.
die Straf- und Bußgeldsachen des Hauptzollamts Potsdam sowie
6.
die Durchführung von Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Organisierter Kriminalität und Schwerer struktureller Kriminalität der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam.