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§ 13 HZAZustV 2023 — Hauptzollamt Erfurt

Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Hauptzollamt Erfurt wird die Zuständigkeit für die Außenwirtschaftsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dresden übertragen.