Gesetze / Heilmittelwerbegesetz
HWG§ 8
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 24
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 11.03.2003 – C-322/01
- EuGH, 08.11.2007 – C-143/06Zitiert von 11
- EuGH, 16.06.1994 – C-320/93
- BGH, 06.04.2000 – I ZR 294/97Apothekenrecht: Generelles Verbot des Versands von Arzneimitteln an Ärzte; Erstreckung des Werbeverbots für den Versandbezug auf Werbung gegenüber Ärzten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- EuGH, 11.12.2003 – C-322/01Freier Warenverkehr: Vereinbarkeit eines nationalen Verbots des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln über das Internet KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 91
- OVG NRW, 30.10.1997 – 13 B 161/97Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BPatG, 01.04.2025 – 25 W (pat) 512/19
- BPatG, 01.04.2025 – 25 W (pat) 511/19
- BPatG, 01.04.2025 – 25 W (pat) 513/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 HWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Teleshopping im Sinne des § 1 Absatz 3a sowie die Werbung für das Teleshopping sind unzulässig. Die Werbung für das Beziehen bestimmter Arzneimittel im Wege der Einzeleinfuhr nach § 73 Absatz 2 Nummer 6a oder Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes ist unzulässig. Die Übersendung von Listen nicht zugelassener oder nicht registrierter Arzneimittel, deren Einfuhr aus einem anderen Mitgliedstaat oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nur ausnahmsweise zulässig ist, an Apotheker oder Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke ist zulässig, soweit die Listen nur Informationen über die Bezeichnung, die Packungsgrößen, die Wirkstärke und den Preis dieses Arzneimittels enthalten.