Gesetze / Haushaltsstrukturgesetz HStruktG Art 10 § 5 Stand: 10.06.2019 Bund Hat ein Berufssoldat die Dienstbezüge seines letzten Dienstgrades bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten, ist § 18 des Soldatenversorgungsgesetzes nicht anzuwenden.