Gesetze / Landesrecht Bayern / Hochschulprüferverordnung
HSchPrüferV§ 3a Juristische Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung
Stand: 25.08.2026
Zur Abnahme der juristischen Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung sind die in § 3 genannten Personen befugt.