Gesetze / Landesrecht Bayern / HSchPrüferV · GVBl. S. 67, BayRS 2210-1-1-6-WK

Verordnung zur Abnahme von Hochschulprüfungen

10 Normen · ausgefertigt 22.02.2000 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Vor-, Zwischen-, Sprach- und andere Universitätsprüfungen, durch die keine akademischen Grade erworben werden
  4. § 3 Universitätsabschlussprüfungen, durch die akademische Grade erworben werden
  5. § 3a Juristische Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung
  6. § 4 Promotions- und Habilitationsprüfungen an Universitäten
  7. § 5 Hochschulprüfungen an Kunsthochschulen
  8. § 6 Hochschulprüfungen an der Hochschule für Fernsehen und Film
  9. § 7 Hochschulprüfungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
  10. § 8 Hochschulprüfungen an nichtstaatlichen Hochschulen
  11. § 9 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen
  12. Schlussformel