Gesetze / Landesrecht Bayern / HSchPrüferV · GVBl. S. 67, BayRS 2210-1-1-6-WK
Verordnung zur Abnahme von Hochschulprüfungen
10 Normen · ausgefertigt 22.02.2000 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Vor-, Zwischen-, Sprach- und andere Universitätsprüfungen, durch die keine akademischen Grade erworben werden
- § 3 Universitätsabschlussprüfungen, durch die akademische Grade erworben werden
- § 3a Juristische Universitätsprüfung im Rahmen der Ersten Juristischen Prüfung
- § 4 Promotions- und Habilitationsprüfungen an Universitäten
- § 5 Hochschulprüfungen an Kunsthochschulen
- § 6 Hochschulprüfungen an der Hochschule für Fernsehen und Film
- § 7 Hochschulprüfungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- § 8 Hochschulprüfungen an nichtstaatlichen Hochschulen
- § 9 Inkrafttreten, Schlussbestimmungen
- Schlussformel