Gesetze / Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
HPflEGRLDV§ 3 Ausnahmen von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises
Stand: 31.12.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HPflEGRLDV/3#abs-1 (1) Von der Pflicht zum Mitführen und Aushändigen des Versicherungsnachweises nach § 12 Absatz 1 des Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetzes sind die Fahrer folgender Fahrzeuge ausgenommen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HPflEGRLDV/3#abs-2 (2) Die Ausnahme nach Absatz 1 Nummer 1 erstreckt sich nicht auf folgende Fahrzeuge von San Marino und Vatikanstadt:
landwirtschaftliche Fahrzeuge, insbesondere landwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger sowie landwirtschaftliche Arbeitsgeräte.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HPflEGRLDV/3#abs-3 (3) Die Ausnahme nach Absatz 1 Nummer 1 erstreckt sich nicht auf Militärfahrzeuge, die in Bosnien und Herzegowina, Montenegro oder im Vereinigten Königreich zugelassen sind.