Gesetze / Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
HOAI§ 51 Leistungsbild Tragwerksplanung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 20
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 23.02.2006 – VII ZR 168/04Zitiert von 1
- BGH, 11.12.2008 – VII ZR 235/06Zitiert von 2
- BGH, 30.09.2004 – VII ZR 192/03Zitiert von 3
- BGH, 02.06.2022 – VII ZR 229/19Zulässigkeit einer die Mindestsätze der HOAI unterschreitenden Honorarvereinbarung zwischen Privatpersonen: Richtlinienkonforme Auslegung; Anwendbarkeit des gegen Unionsrecht verstoßenden Mindestsatzrechts; Berücksichtigung der Bestimmungen des AEUV über die Niederlassungsfreiheit, den freien Dienstleistungsverkehr und den freien KapitalverkehrZitiert von 10
- BGH, 28.07.2011 – VII ZR 4/10Mängelhaftung im Werkvertragsrecht: Sekundärhaftung von SonderfachleutenZitiert von 8
- BayObLG, 06.12.2023 – Verg 7/23 e
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 05.06.2025 – 24 U 57/22
- LG Düsseldorf, 03.04.2025 – 020 KLs 17/22
- BayObLG, 26.05.2023 – Verg 17/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 51 HOAI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/51#abs-1 (1) Die Grundleistungen der Tragwerksplanung sind für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 1 bis 5 in den Leistungsphasen 1 bis 6 sowie für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 in den Leistungsphasen 2 bis 6 zusammengefasst und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 52 bewertet:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/51#abs-2 (2) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 30 Prozent der Honorare des § 52 zu bewerten
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/51#abs-3 (3) Die Leistungsphase 5 ist abweichend von Absatz 1 mit 20 Prozent der Honorare des § 52 zu bewerten, sofern nur Schalpläne in Auftrag gegeben werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/51#abs-4 (4) Bei sehr enger Bewehrung kann die Bewertung der Leistungsphase 5 um bis zu 4 Prozent erhöht werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/HOAI%202013/51#abs-5 (5) Anlage 14 Nummer 14.1 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase und enthält Beispiele für Besondere Leistungen. Für Ingenieurbauwerke nach § 41 Nummer 6 und 7 sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Leistungsphase 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.