Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Hochschulnebentätigkeitsverordnung
HNtV§ 14 Inkrafttreten
Stand: 01.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. April 1996 in Kraft.
Potsdam, den 4. Dezember 1995
Der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Steffen Reiche
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 14 HNtV →
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- BVerwG, 02.09.1999 – 2 C 23.98Zitiert von 7
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