Gesetze / HNS-Pflichtversicherungsbescheinigungsverordnung
HNSPflichtVersBeschV§ 3 Ausstellung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung
Stand: 18.09.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HNSPflichtVersBeschV/3#abs-1 (1) Bei der Ausstellung der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung ist das Muster der Anlage zu dieser Verordnung zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HNSPflichtVersBeschV/3#abs-2 (2) Die Geltungsdauer der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung darf die Geltungsdauer der Versicherung oder der sonstigen Sicherheit nicht überschreiten. Die Geltungsdauer der HNS-Pflichtversicherungsbescheinigung kann auf einen kürzeren Zeitraum befristet werden.