Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes HKrimDVDV § 9 Laufbahnprüfung Stand: 10.06.2019 Bund Die Masterprüfung an der Deutschen Hochschule der Polizei ist die Laufbahnprüfung.