§ 9 HKrimDAPrV — Laufbahnprüfung

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Masterprüfung an der Deutschen Hochschule der Polizei ist die Laufbahnprüfung.