Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes
HKrimDVDV§ 5 Urlaub
Stand: 10.06.2019
Das Bundeskriminalamt legt die Zeiten fest, in denen Erholungsurlaub genommen werden kann.
Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Kriminaldienst des Bundes
HKrimDVDVStand: 10.06.2019
Das Bundeskriminalamt legt die Zeiten fest, in denen Erholungsurlaub genommen werden kann.