Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
HKohlStiftG§ 5 Organe der Stiftung
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 09.06.2021
Organe der Stiftung sind
1.
das Kuratorium,
2.
der Vorstand.