Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Kohl-Stiftung
HKohlStiftG§ 13 Dienstsiegel
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 09.06.2021
Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.