Gesetze / Häftlingshilfegesetz
HHG§ 25b Sonstige Vorschriften
Stand: 01.07.2025
Die Leistungen nach den §§ 9a bis 9c unterliegen in der Person des unmittelbar Berechtigten nicht der Zwangsvollstreckung.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 25b HHG →
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- OVG Thüringen, 19.08.2014 – 2 KO 400/14Zitiert von 1
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