Gesetze / Häftlingshilfegesetz
HHG§ 19 Stiftungsorgane
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/19?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Organe der Stiftung sind
1.
der Stiftungsrat,
2.
der Stiftungsvorstand.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HHG/19?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Mitglieder der Organe werden ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer notwendigen Auslagen.