Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Haushaltsgesetz 2026
HHG 2026§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2026 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 112 322 208 500 Euro festgestellt.