§ 476 Reeder
Stand: 10.06.2019
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- BFH, 06.06.2024 – IV R 15/21Besteuerung nach der Tonnage - Durchführung der Bereederung im InlandZitiert von 4
- LG Hamburg, 09.08.2024 – 419 HKO 32/22
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Reeder ist der Eigentümer eines von ihm zum Erwerb durch Seefahrt betriebenen Schiffes.