Gesetze / Handelsgesetzbuch HGB § 404 Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Die Vorschriften der §§ 397 und 398 finden auch im Falle der Ausführung der Kommission durch Selbsteintritt Anwendung. Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht finden