§ 342l Formblatt; maschinenlesbares elektronisches Format
Stand: 25.06.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/342l#abs-1 (1) Der Ertragsteuerinformationsbericht ist unter Verwendung des von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des Artikels 48c Absatz 4 Satz 2 der Richtlinie 2013/34/EU festzulegenden Formblatts zu erstellen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HGB/342l#abs-2 (2) Der Ertragsteuerinformationsbericht ist in einem von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des Artikels 48c Absatz 4 Satz 2 der Richtlinie 2013/34/EU festzulegenden maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen.