§ 178 Liquidation der Kommanditgesellschaft
Stand: 01.01.2024
§ 144 Absatz 1 findet auf die Kommanditisten keine Anwendung.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 178 geändert durch Artikel 34 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 411)
BGBl. 2023 I Nr. 411
BGBl. 2023 I Nr. 411
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