(XXXX) §§ 153 bis 160
Stand: 01.01.2024
Für (XXXX) §§ 153 bis 160 HGB liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.