Gesetze / Haushaltsgesetz 2026
HG 2026§ 23 Überhangpersonal
Stand: 01.01.2026
Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.