Gesetze / Haushaltsgesetz 2026

HG 2026

§ 23 Überhangpersonal

Stand: 01.01.2026

Bund

Freie Planstellen und Stellen sind vorrangig mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen Behörden der Bundesverwaltung wegen Aufgabenrückgangs oder wegen Auflösung der Behörde nicht mehr benötigt werden.

§ 22 § 24