Gesetze / Haushaltsgesetz 2024
HG 2024§ 8a Sorgfalts- und Prüfpflichten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/8a#abs-1 (1) Leistungen des Bundes dürfen
1.
nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden;
2.
nicht an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder terroristische Vereinigungen unterstützen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HG%202024/8a#abs-2 (2) Die Ressorts müssen bei der Gewährung von Haushaltsmitteln sicherstellen, dass die Mittelempfänger zur Einhaltung von Absatz 1 verpflichtet sind.