Gesetze / HG 2024 · BGBl I 2024, Nr. 38 (Nr. 65)
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024
23 Normen · ausgefertigt 10.02.2024 · letzte Änderung 29.02.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Ermächtigungen
- § 1Feststellung des Haushaltsplans
- § 2Kreditermächtigungen
- § 3Gewährleistungsermächtigungen
- § 4Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- Abschnitt 2 · Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
- § 5Flexibilisierte Ausgaben
- § 6Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
- § 7Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie Verzicht auf Auslagenerstattung
- § 8Bewilligung von Zuwendungen
- § 8aSorgfalts- und Prüfpflichten
- § 9Bezüge
- § 10Verbriefung von Verpflichtungen
- § 11Liquiditätshilfen, Darlehen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
- § 12Rückzahlung, Titelverwechslung
- Abschnitt 3 · Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
- § 13Verbindlichkeit des Stellenplans
- § 14Ausbringung von Planstellen und Stellen
- § 15Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
- § 16Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
- § 17Ausbringung von Leerstellen
- § 18Umwandlung von Planstellen und Stellen
- § 19Sonderregelungen
- § 20Überhangpersonal
- Abschnitt 4 · Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 21Fortgeltung
- § 22Inkrafttreten
- AnlageGesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2024
Änderungsverlauf
- 29.02.2024 — 2 Normen geändert · §§ 4, 8 neueste Änderung
- 15.02.2024 — 23 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 19 weitere
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.