Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HG 1999 · GVBl.I/98, [Nr. 18] S.278

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für das Haushaltsjahr 1999 (Haushaltsgesetz 1999 - HG 1999)

25 Normen · Ausgangsfassung vom 21.12.1998 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Feststellung des Haushaltsplanes
  2. § 2 Kreditermächtigungen
  3. § 3 Bürgschaften und Rückbürgschaften
  4. § 4 Garantien und sonstige Gewährleistungen
  5. § 5 Erprobung neuer Steuerungsinstrumente
  6. § 6 Mehrausgaben
  7. § 7 Deckungsfähigkeit
  8. § 8 Unentgeltliche Abgabe von Software
  9. § 9 Landesverwaltungsnetz, Energieeinsparung
  10. § 10 Sonderfinanzierungen
  11. § 11 Sonderregelung für Industrieansiedlungsverträge
  12. § 12 Besondere Regelungen für Zuwendungen
  13. § 13 Haushaltswirtschaftliche Beschränkungen bei Mitfinanzierungen durch Dritte
  14. § 14 Personalwirtschaftliche Regelungen
  15. § 15 Begrenzung der Personalausgaben
  16. § 16 Einsparungen von Planstellen und Stellen
  17. § 17 Besondere Entscheidungsvorbehalte für Regelungen nach §§ 15 und 16
  18. § 18 Ausbringung zusätzlicher Planstellen und Stellen
  19. § 19 Ausbringung zusätzlicher Leerstellen
  20. § 20 Haushaltswirtschaftliche Begrenzung der Gewährung von Sonderzuschlägen
  21. § 21 Verbilligte Veräußerung und Nutzungsüberlassung von Grundstücken
  22. § 22 Besondere Regelungen für geheimzuhaltende Ausgaben
  23. § 23 Übergangsregelung zur Funktionalreform
  24. § 24 Berichtspflichten gegenüber dem Ausschuß für Haushalt und Finanzen des Landtages
  25. § 25 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    26.07.1999 Ausfertigung · Geändert durch Gesetz vom 26. Juli 1999 (GVBl.I/99, [Nr. 16], S.278)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.