Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Haushaltsgesetz 1999 HG 1999 § 25 Weitergeltung von Vorschriften und Ermächtigungen Stand: 01.08.2026 Brandenburg Die Vorschriften und Ermächtigungen in den §§ 3, 4, 5, 6 Abs. 1 und 2, §§ 12, 14, 19, 20 und 22 gelten bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes 2000 weiter. § 26 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Anm.: Die Anlagen wurden nicht aufgenommen.