Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Hochschul-Digitalverordnung
HDVOTeil 1 Online gestützte Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften
Stand: 26.08.2026
Für Teil 1 HDVO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.