Art 12 Beschränkungen der Verwendung bestimmter gesundheitsbezogener Angaben
Stand: 02.10.2026
Die folgenden gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig:
a) Angaben, die den Eindruck erwecken, durch Verzicht auf das Lebensmittel könnte die Gesundheit beeinträchtigt werden;
b) Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme;
c) Angaben, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Angehörigen von Gesundheitsberufen und von Vereinigungen, die nicht in Artikel 11 genannt werden, verweisen.