Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank
HBankDVDV§ 10 Mündlicher Teil
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/HBankDVDV/10?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens besteht aus drei Abschnitten, und zwar aus
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/HBankDVDV/10?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Gruppenaufgabe und das strukturierte Interview dienen dazu, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst im Kompetenzbereich „soziales Verhalten“ und in weiteren Kompetenzbereichen zu ermitteln. Im Fachkolloquium wird geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber genügend Fachwissen als Grundlage für die Ausbildung besitzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/HBankDVDV/10?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Für den mündlichen Teil erlässt die oberste Dienstbehörde oder eine von ihr bestimmte Stelle Auswahlrichtlinien. In ihnen werden festgelegt:
Die Auswahlrichtlinien werden auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Maßgeblich ist die jüngste am Tag der Einladung zum Auswahlverfahren veröffentlichte Fassung.